Goethe-Grundschule Gersthofen - Ihr Draht zu uns

Ihr Draht zu uns

Was tun bei Vorerkrankungen?


Viele Eltern haben Angst davor, ihre Kinder an die Schule zu schicken, wenn jetzt der Präsenzunterricht wieder beginnt.

Kategorie: Allgemein
Erstellt von: frank

Wenn bei einem Kind eine Vorerkrankung besteht, gilt folgendes:

Soweit der Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit Blick auf die aktuelle COVID 19-Pandemie individuell eine besondere Risikosituation darstellt, ist im konkreten Einzelfall bis Pfingsten im Falle der Verhinderung, am Unterricht teilzunehmen, die Unterrichtung der Schule durch die Erziehungsberechtigten ausreichend. Auf die Vorlage eines ärztlichen Attests wird verzichtet.

In jedem Fall ist es Aufgabe der Schule, die Schülerin oder den Schüler auf geeignete Weise mit Lernangeboten zu versorgen, Aufgabe der Schülerin oder des Schülers, diese Angebote auch wahrzunehmen, und Aufgabe der Erziehungsberechtigten, dies zu unterstützen (vgl. Art. 76 BayEUG).
Als derartige Risikosituation gilt, wenn beispielsweise

eine (chronische) Vorerkrankung, insb. Erkrankungen des Atmungssystems wie chronische Bronchitis, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes mellitus, Erkrankung der Leber und der Niere vorliegt,

oder wegen Einnahme von Medikamenten die Immunabwehr unterdrückt wird (wie z.B. durch Cortison),

oder eine Schwächung des Immunsystems z.B. durch eine vorangegangene Chemo- oder Strahlentherapie,

eine Schwerbehinderung oder

derartige Konstellationen bei Personen im häuslichen Umfeld bestehen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkankung bedingen


Bitte nehmen Sie mit der Schule rechtzeitig Kontakt auf, wenn Ihr Kind bei beginnendem Unterricht die Schule nicht besuchen soll.