Die häufigsten Fragen - die wichtigsten Antworten
Es gibt immer so viele Fragen. Oft sind sie schnell und einfach beantwortet - deswegen haben wir hier eine Liste von Fragen erstellt und direkt beantwortet die wir in der Praxis oft hören oder von denen wir glauben sie wären Interessant für Sie.
Wenn nichts für Sie dabei war wenden Sie sich doch direkt an uns - wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kooperation mit den Kindergärten:
- Zum Schuljahr 2008/2009 wurde bayernweit ein einheitlicher Informationsbogen eingeführt, der beim Einschulungsverfahren im Frühjahr 2009 zum ersten Mal Anwendung findet.
- Dieser Bogen wird von den Erzieherinnen mit Ihnen gemeinsam und freiwillig ausgefüllt, Sie übergeben ihn bei der Schuleinschreibung an uns.
- Er informiert uns über die Stärken und Schwächen Ihres Kindes.
- Dies ermöglicht zum einen, dass gegebenfalles zu treffende Entscheidungen – z.B. die Wahl des Einschulungstermins - auf einer soliden Grundlage und partnerschaftlichen Basis getroffen werden können - zum anderen, dass die Lehrkraft vom ersten Schultag an besser auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen kann.
- Melden Sie Ihr Kind stets am ersten Tag der Krankheit als Krank bei uns ab.
- Die Krankmeldung kann erfolgen durch
- eine schriftliche Krankmeldung die Sie persönlich oder über ein anderes Schulkind an den Klassenleiter senden
- telefonisch beim Sekretariat, spätestens bis 5 Min. vor Unterrichtsbeginn ( beachten)
- persönlich durch Vorsprache im Sekretariat
- Elektronisch, über den Schulmanager
- Nach Ende der Krankheitszeit geben Sie Ihrem Kind einen Brief an die Klassenleitung mit auf der der erste und der letzte Krankheitstag vermerkt ist und - sofern Sie einverstanden sind oder wenn es sich um eine ansteckende Krankheit gehandelt hat - den Krankheitsgrund.
- Krankmeldungen per Email, Fax oder mündlich durch ein anderes Schulkind können nicht akzeptiert werden.
- Wenn Ihr Kind unentschuldigt fehlt kann eine Ermittlung zum Aufenthaltsort durch die Polizei erfolgen.
- Der Lehrplan ist bei weitem zu Umfangreich um ihn an dieser Stelle zu veröffentlichen oder kommentieren. Wenn Sie Interesse an den Inhalten des Lehrplans haben können Sie sich auf den Internetseiten des Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung selbst informieren.
- Noten werden erst mit dem Jahreszeugnis der zweiten Jahrgangsstufe ausgegeben.
- Bis dahin gibt es nur eine schriftliche Bewertung der Leistungen Ihres Kindes
- In der vierten Jahrgangsstufe gibt es statt einem Zwischenzeugnis einen Zwischenbericht zum Übertritt.
- Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie uns spätestens zum Schuljahresbeginn darüber informieren.
- Zur Überprüfung einer eventuell vorliegenden Linkshändigkeit kann die Schulberatung hinzugezogen werden.
- Wenn festgestellt wird, dass Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen.
- Grundschüler haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer ist oder eine gefährliche Wegstrecke benutzt werden muss.
- Zuständig ist dafür die Gemeinde oder der Schulverband.
- Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten Sie bei uns.
- Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab.
- Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
- Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann.
- Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
- Ihr Kind ist beim Zurücklegen von Wegen versichert, die im ursprünglichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen.
- Dieser Versicherungsschutz besteht auch, wenn Ihr Kind einen längeren Weg wählt weil er verkehrsgünstiger oder sicherer zurückzulegen ist.
- Ob die Zurücklegung des Weges mit dem Fahrrad bereits vor dem Ablegen der Verkehrsprüfung verantwortet werden kann, müssen primär die Erziehungsberechtigten entscheiden. Die Schule ist bereit den Eltern in dieser Frage zur Seite zu stehen - allerdings nur beratend.
- Seit 2002 finden an den bayerischen Grundschulen landeseinheitliche Orientierungsarbeiten in Deutsch und Mathematik in den Jahrgangsstufen 2 und 3 statt.
- Sie sind einerseits ein Instrument frühzeitiger Diagnose von individuellen Stärken und Defiziten der Schüler, ermöglichen andererseits den Schulen und den einzelnen Lehrkräften eine direkte Rückmeldung über die Effektivität ihres Unterrichts.
- Im Mai 2008 wurden zum ersten Mal in allen deutschen Ländern flächendeckende Lernstandserhebungen in Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Federführung dieses Kooperationsprojekts VERA (Vergleichsarbeiten) liegt bei den Ländern Rheinland-Pfalz und Bayern, mit der wissenschaftlichen Projektleitung ist die Universität Koblenz-Landau beauftragt.
- Die länderübergreifenden Vergleichsarbeiten treten an die Stelle der bisherigen bayerischen Orientierungsarbeiten der Jahrgangsstufe 3. Die bisherigen Orientierungsarbeiten der Jahrgangsstufe 2 in Mathematik und Deutsch/Lesen entfallen dementsprechend; sie werden ersetzt durch Orientierungsarbeiten aus dem Bereich Deutsch/Rechtschreiben.
- Die Schüler erhalten bei uns kein Zwischenzeugnis. Mit allen Kindern und ihren Eltern finden Lernentwicklungsgespräche statt. Ein Protokoll des Gesprächs erhalten die Eltern.
- In der Jahrgangsstufe 4 erhalten die Schüler Ende Januar einen Zwischenbericht über die Leistungen in allen Fächern.
- Anfang Mai erhalten dann alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen ein Übertrittszeugnis.
- Das Jahreszeugnis wird am letzten Unterrichtstag des Schuljahres ausgestellt.